OLG Hamm zur Gerichtsstandbestimmung im VW-Abgasskandal
Wie bestimmt sich das zuständige Gericht im VW-Abgasskandal? Im vorliegenden Fall verklagte der Käufer eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs zum einen den Verkäufer des Wagens und zum anderen die Volkswagen AG.
Während er von der Herstellerin Schadensersatz wollte, begehrte er vom Verkäufer die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Das OLG Hamm kam zu der Überzeugung, dass in solchen Fällen der Verkäufer und die Volkwagen AG Streitgenossen darstellen können. Das zuständige Gericht kann demnach gemäß § 36 I Nr. 3 ZPO durch das zunächst höhere Gericht bestimmt werden.
OLG Hamm, Urteil OLG Hamm 32 SA 62 17 vom 11.12.2017
Normen: § 36 I Nr. 3 ZPO